Die berücksichtigten FuE-Aufwände der Forschungszulage

Nach § 3 FzulG bemisst sich die Forschungszulage nach folgenden förderfähigen Aufwendungen:

  • Eigenleistung eines selbstforschenden Einzelunternehmers bzw. Personengesellschafters (Berücksichtigung der De-Minimis-Regelungen) soweit Einzelunternehmer selbst in den begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben tätig sind und
  • (teilweise) die Kosten der Auftragsforschung.

Damit werden in erster Linie die FuE-Personalkosten berücksichtigt, um eine möglichst einfache Handhabbarkeit der Forschungszulage zu gewährleisten. Die Vorteile liegen auf der Hand: FuE-Personal ist für die Ausarbeitung der Inhalte verantwortlich und damit ist hier eine hohe Transparenz gegeben. Über die Löhne wie auch die Eigenleistung (je Arbeitsstunde sind 40 Euro anzusetzen) ist der Aufwand nachvollziehbar und die Bemessungsgrundlage klar definiert. Über die Qualifikationen bzw. Lebensläufe der Mitarbeitenden lässt sich darstellen, dass diese auch die Qualifikationen mitbringen, um FuE zu betreiben. Im Rahmen der Forschungszulage wird ausschließlich das FuE-Personal berücksichtigt. Auch bei der Auftragsforschung wird pauschal angenommen, dass der Input des FuE-Personals etwa 60 Prozent der Gesamtkosten entspricht, weshalb diese mit 15 Prozent und nicht 25 Prozent gefördert werden.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.