Die Förderquote der steuerlichen FuE-Zulage

Kann Ihre Unternehmung den Nachweis von FuE-Leistungen erbringen und wird die Forschungszulage gewährt, lassen sich 25 Prozent der internen FuE-Personalkosten steuerlich geltend machen. Bei externen Aufträgen werden dagegen alle FuE-Aufwendungen berücksichtigt, also auch die Sachaufwendungen der Auftragnehmer. Hierbei können 60 Prozent der tatsächlichen Auftragskosten steuerlich geltend gemacht werden, die jedoch auf die maximal mögliche Förderquote von 25 Prozent angerechnet werden. Damit sind letztlich 15 Prozent der externen Aufwendungen förderfähig. Die maximale Förderhöhe der steuerlichen Forschungszulage beträgt 1.000.000 Euro je Unternehmen und Jahr. Denn im Zuge der konjunkturellen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Covid-19 wurde die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro erhöht.

Der Vorteil der steuerlichen Forschungszulage gegenüber einer Projektförderung liegt darin, dass die Beantragung der Forschungszulage auch bei bereits laufenden FuE-Vorhaben erfolgen kann. Hier gilt es zu beachten, dass die FuE-Forschungszulage frühestens mit der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden kann und somit per Steuerbescheid rückerstattet wird – bis dahin sind die FuE vorzufinanzieren. Sollte ein Unternehmen einen negativen Umsatz generieren und hat deswegen keine Steuerlast, wird die Forschungszulage jedoch ausgezahlt. 

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.