Die Forschungszulage als neues Förderinstrument

Die Forschungszulage ist als niederschwelliges Instrument der FuE-Förderung sehr übersichtlich gestaltet, kennzeichnend sind die folgenden Merkmale:

  • Die Forschungszulage fördert indirekt, weil sie die Abgabenlasten reduziert (aber in Ausnahmen auch direkt, wenn eine Zulage bei nicht vorhandener Steuerlast ausgezahlt wird).
  • Die Forschungszulage fördert ausgabenorientiert, da erst in der Steuererklärung die Aufwendungen angegeben werden, die dann die Bemessungsgrundlage der Zulage begründen.
  • Die Forschungszulage fördert themenoffen – und sieht keine Einschränkung auf strukturelle Merkmale wie bspw. Unternehmensgröße, Region, Branche o. Ä. vor.

Im Zuge der Beantragung der Forschungszulage sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Die Bescheinigung für FuE-Vorhaben: Ein forschendes Unternehmen muss für das zu fördernde Forschungs- und Entwicklungsprojekt eine Bescheinigung beantragen, um die Forschungszulage geltend machen zu können. Die Bescheinigung kann bei der BSFZ auch für Projekte beantragt werden, die bereits laufen. Bis die Bescheinigung aber vorliegt, ist ungewiss, ob das Unternehmen für dieses Projekt berechtigt ist, die Forschungszulage zu erhalten.
  • Die Vorfinanzierung der FuE-Aufwendungen: Die Forschungszulage kann einmal jährlich mit dem anstehenden Jahresabschluss geltend gemacht werden. Weil die Forschungszulage damit erst im Nachgang mit dem Steuerbescheid liquiditätswirksam wird, ist es notwendig, die im laufenden Geschäftsjahr anfallenden FuE-Aufwendungen vorzufinanzieren.

Diese Form der ausgabenorientierten Förderung schafft weniger Planungssicherheit als die direkte Projektförderung. Gleichzeitig ist der Zugang jedoch niederschwelliger und durch die Themenoffenheit lassen sich auch solche FuE-Vorhaben beantragen, die beispielsweise aufgrund des Themas oder der Branche in kein FuE-Fachprogramm hineinpassen.

Guido Zinke

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Dr. Leo Wangler

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Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.