Die Forschungszulage und verbundene Unternehmen

Unternehmen gelten dann als miteinander verbunden, wenn ein beherrschender Einfluss (im Sinne § 290 Absatz 2 bis 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)) vorliegt. Im Fall verbundener Unternehmen gilt, dass diese laut dem Gesetz als Einheit betrachtet werden und damit ist die Forschungszulage gedeckelt. Damit soll verhindert werden, dass sich durch Auf- oder Abspaltung von Unternehmensteilen die Fördersumme beliebig erhöhen lässt. Die Deckelung gilt damit für den gesamten Unternehmensverbund. Für verbundene Unternehmen ist charakteristisch, dass ein Unternehmen auf ein anderes einen beherrschenden Einfluss ausübt, sei es durch eine Beteiligung an Kapital oder Stimmrechten von mehr als 50 Prozent oder durch Vertrag oder entsprechende Klausel in der Satzung sowie das Recht zur Bestellung/Abberufung des Verwaltungs-/Leitungs-/Aufsichtsratsgremiums. Ausnahmen gelten für sonstige Investoren wie beispielsweise staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, „Business Angels“; Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck u. ä.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


Newsletter Anmeldung

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um weitere Informationen zur Forschungszulage sowie zu Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

Sie möchten ein unverbindliches Angebot einholen oder haben einfach Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rufen Sie uns an:

+49 30 310078434

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

hallo@forschungszulagenrechner.de

Dr. Leo Wangler

Das Institut

Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.