Forschungszulagenrechner der VDI/VDE-IT

Jetzt neu! Bekommen Sie bis zu 2,5 Mio. €

Forschungszulage pro Jahr für Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

durch unsere Beratung zum Festpreis.


Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung.

Sie unterstützt Forschung und Entwicklung in Deutschland.

Unternehmen erhalten maximal 2,5 Mio. Euro pro Jahr.

Das Forschungsthema ist dabei nicht eingegrenzt.


Wer profitiert?

Unternehmen

Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe und Branche mit Sitz in Deutschland. Auch für Startups ohne aktuellen Gewinn ist die Forschungszulage in Form einer Gutschrift durch das Finanzamt möglich.

Forschungsverbünde

Gefördert werden auch Unternehmen in FuE-Kooperationen mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Auftragsforschung.

Wissenschaftliche Einrichtungen

Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht direkt förderfähig, profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung.

Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung

Was ist das Ziel?

  • Innovation ist die Triebfeder für Wirtschaftswachstum.
  • Durch die Forschungszulage profitierten deutsche Unternehmen erstmals von einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Hier geht es zur Durchführungsverordnung und zum Forschungszulagengesetz.
  • Die Bundesregierung möchte über die themenoffene Forschungszulage Anreize setzen, damit Unternehmen mehr als bisher in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.
  • Auch bislang nicht forschende Unternehmen sollen zu eigener FuE motiviert werden.

Wie viel wird gefördert?

  • Es werden 25 Prozent der internen FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 17,5 Prozent der absetzbaren externen FuE-Aufwendungen (Auftragsforschung) gefördert.
  • Die FuE-Sachkosten werden bei der Förderung berücksichtigt.
  • KMU erhalten einen Bonus, in höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die maximale jährliche Forschungszulage liegt bei 2,5 Mio. Euro (10 Mio. Euro maximale Bemessungsgrundlage) und wird mit der Unternehmensbesteuerung durch das Finanzamt verrechnet.
  • Verbundene Unternehmen werden mit Blick auf die maximale Förderhöhe als Einheit betrachtet.

Was ist zu beachten?

  • Unternehmen lassen durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüfen, ob das beantragte FuE-Vorhaben den Gesetzesvorgaben entsprechend innovativ ist.
  • Ob dies der Fall ist, wird durch eine Bescheinigung bestätigt.
  • Die rechtlich bindende Bescheinigung ist mit dem Antrag auf Förderung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
  • Bereits anderweitig staatlich geförderte Aufwendungen sind nicht förderfähig.
  • Projekte sind dann förderfähig, wenn sie nach Inkrafttreten des Gesetzes (01. Januar 2020) begonnen haben.

Das Angebot des Forschungszulagenrechners ist ein unabhängiges Angebot von VDI/VDE-IT und steht in keiner (wirtschaftlichen) Verbindung zur offiziellen durch das BMBF geförderten Bescheinigungsstelle.

Wie funktioniert die Forschungszulage?

                      1.

FuE-Projekt planen oder durchführen

                      2.

Bescheinigung beantragen

                      3.

Positive Bescheinigung erhalten

                      4.

FuE-Aufwand mit der Steuererklärung geltend machen

                      5.

Forschungszulage erhalten

Kundenstimmen

Was Teilnehmende über uns sagen

Newsletter Anmeldung

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um weitere Informationen zur Forschungszulage sowie zu Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Sonja Kind, Dr. Leo Wangler und Guido Zinke vom Institut für Innovation und Technik (iit) in Berlin. Sie beschäftigten sich seit mehreren Jahren mit Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, Gründung und Start-ups - und beraten, evaluieren und forschen im Auftrag des Bundesforschungs- sowie des Bundeswirtschaftsministeriums. Und sie sind die Köpfe hinter dem Forschungszulagenrechner.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)

wangler@forschungszulagenrechner.de

Tel: +49 (0) 30 310078-434

Sonja Kind
Dr. Sonja Kind

Dr. rer. pol./Dipl.-Biol.und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)

kind@forschungszulagenrechner.de

Tel: +49 (0) 30 310078-283

Guido Zinke
Guido Zinke

Dipl. Volkswirt und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)

zinke@forschungszulagenrechner.de

Tel: +49 (0) 30 310078-217

>0

Über 45 Jahre Erfahrung mit der Förderung von Forschung und Innovation

>0.000

Über 10.000 zufriedene Nutzer:innen des Forschungszulagenrechners beraten

>0

Über 100 Kund:innen wurden bisher durch uns zum Thema Forschungszulage unterstützt

Das Institut

Hinter dem Forschungszulagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 45 Jahren und mit über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.

Unsere Qualifikation

Wir sind Fachexperten

Unsere Experten kennen die Forschungszulage im Detail, sind seit mehreren Jahren als Innovationsberater aktiv und wirken seit mehreren Jahren an verschiedenen Förderprogrammen des Bundes auf der administrativen Seite mit.

Wir sichern Qualität aktiv

Wir sind als Unternehmen ISO/IEC 27001 und ISO 9001 zertifiziert und gewährleisten gegenüber unseren Kund:innen die Einhaltung dieser Normen zur Informationssicherheit und zum Qualitätsmanagement.