Kann Ihre Unternehmung den Nachweis von FuE-Leistungen erbringen und wird die Forschungszulage gewährt, lassen sich 25 Prozent der internen FuE-Personalkosten steuerlich geltend machen. Bei externen Aufträgen werden dagegen alle FuE-Aufwendungen berücksichtigt, also auch die Sachaufwendungen der Auftragnehmer. Hierbei können 60 Prozent der tatsächlichen Auftragskosten steuerlich geltend gemacht werden, die jedoch auf die maximal mögliche Förderquote von 25 Prozent angerechnet werden. Damit sind letztlich 15 Prozent der externen Aufwendungen förderfähig. Die maximale Förderhöhe der steuerlichen Forschungszulage beträgt 1.000.000 Euro je Unternehmen und Jahr. Denn im Zuge der konjunkturellen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Covid-19 wurde die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro erhöht.
Der Vorteil der steuerlichen Forschungszulage gegenüber einer Projektförderung liegt darin, dass die Beantragung der Forschungszulage auch bei bereits laufenden FuE-Vorhaben erfolgen kann. Hier gilt es zu beachten, dass die FuE-Forschungszulage frühestens mit der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden kann und somit per Steuerbescheid rückerstattet wird – bis dahin sind die FuE vorzufinanzieren. Sollte ein Unternehmen einen negativen Umsatz generieren und hat deswegen keine Steuerlast, wird die Forschungszulage jedoch ausgezahlt.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)
Die beschriebenen Unterschiede in den Instrumenten der FuE-Förderung verdeutlichen, dass die Bundesregierung die Forschungszulage mit dem Ziel eingeführt hat, zusätzliche FuE-Aktivitäten zu aktivieren – für eben solche Vorhaben, die bisher nicht durch eine direkte Projektförderung erreicht wurden. Zwar fällt die Förderquote bei direkter Projektförderung aufgrund der hohen Förderquote weit höher aus als im Vergleich zur Forschungszulage. Dem steht aber gegenüber, dass die Forschungszulage durch den geringen bürokratischen Aufwand weitaus niedrigschwelliger angelegt ist. Auch ist es kein Ausschlusskriterium, wenn mit der Durchführung des FuE-Vorhabens bereits begonnen wurde. Dadurch ist die Forschungszulage für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als auch für Start-ups interessant.
Gerade Start-ups tun oftmals Dinge, die eine FuE-Definition entsprechen, gleichzeitig aber nicht ausreichend umfangreich sind, um die Themen in einem Fachprogramm zu platzieren. Hier entstehen durch die Forschungszulage neue Möglichkeiten, zumal diese im Fall von Verlusten auch ausgezahlt wird. Unabhängig diese Möglichkeiten müssen KMU und insbesondere Start-ups im Sinne der Forschungszulage auch nachweisen können, dass sie FuE betreiben. Weiterhin sind sie mit der Herausforderung konfrontiert, dass die FuE-Vorhaben– anders als etwa Großunternehmen – häufig nicht in eigens definierten Organisationseinheiten („Innovationsabteilungen“) und routinierten Prozessen ablaufen. In diesem Fall gilt es Strukturen aufzubauen, um den Dokumentationspflichten im Rahmen der Forschungszulage entsprechend nachzukommen.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)
Wer schon einmal auf der Suche nach einer staatlichen Forschungsförderung war oder selbst eine solche in Anspruch genommen hat, kennt die hohe Vielfalt von Förderinstrumenten in der deutschen Förderlandschaft. Die staatliche Innovationsförderung drückt sich in unterschiedlichen Zielen, Themen sowie in der Art und Weise der Förderung selbst aus. In diesem Jahr ist die Forschungszulage als Instrument der steuerlichen FuE-Förderung hinzugekommen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die für ihre Vorhaben passgenaue Förderung zu finden. Bei der Festlegung auf eine Förderung sind die Vor- und Nachteile abzuwägen. Eine Doppelförderung ist nämlich ausgeschlossen.
Im Wesentlichen lassen sich drei zentrale Merkmale der FuE-Förderung unterscheiden: Direkte vs. indirekte Förderung, Kosten- vs. Ausgabenorientierung der Förderung und Themen geschlossene vs. Themen offene Förderung. Die Merkmale werden hier näher spezifiziert.
Zunächst kann die FuE-Förderung danach unterschieden werden, ob sie direkt oder indirekt Anreize zur Umsetzung von FuE setzt:
Die Umsetzung staatlich geförderter FuE-Vorhaben erfolgt in Deutschland bisher nahezu ausschließlich durch die direkte Projektförderung. Die Forschungszulage ist im Kern das dazu „indirekte“ Pendant. Ein Sonderfall ist dann gegeben, wenn ein Unternehmen Verlust generiert und deshalb keine Steuerlast trägt. Dann wird die Zulage ausgezahlt. In diesem Moment ist die Forschungszulage wiederum „direkt“ wirksam.
Unabhängig davon, ob direkt oder indirekt, kann die Förderung auch kostenorientiert oder ausgabenbasiert erfolgen:
Ein drittes Unterscheidungsmerkmal liegt darin, inwieweit themenspezifisch, themengeschlossen oder themenoffen gefördert wird:
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)