Bundesfinanzministerium konkretisiert die Randbedingungen zur Forschungszulage

Das Bundesfinanzministerium hat ein Informationsschreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) veröffentlicht. Das 70-seitige Dokument liefert umfassende Hinweise, was bei der Antragstellung auf steuerliche Forschungszulage zu berücksichtigen ist und gliedert sich in vier Teile.

Im ersten Teil werden die materiellen und rechtlichen Vorschriften dargelegt, einschließlich folgender Informationen: Wer ist anspruchsberechtigt, was charakterisiert begünstigte FuE-Vorhaben, wie definieren sich förderfähige FuE-Aufwendungen, wie ist die Bemessungsgrundlage ausgestaltet und wie bemisst sich die Höhe der Forschungszulage.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.