Die Bescheinigungsstelle Forschungzulage (BSFZ) hat ihre Arbeit aufgenommen. Die BSFZ wird von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden betrieben. Eine individuelle Beratung zur Forschungszulage durch die Bescheinigungsstelle ist dabei jedoch nicht vorgesehen.
Die notwendigen Formulare für eine Antragstellung werden durch die Bescheinigungsstelle zur Verfügung gestellt. Weil Sie die Forschungszulage jeweils für ein Wirtschaftsjahr beantragen, empfiehlt es sich, eindeutig kenntlich zu machen, welche konkreten FuE-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr durchgeführt werden.
Sie können bereits jetzt anfangen die FuE-Aktivitäten zu beschreiben. Dabei ist wichtig bestimmte Kriterien zu berücksichtigen, wie beispielsweise, dass die Forschungsprojekte auf ein definiertes wissenschaftliches oder spezifisch praktisches Ziel gerichtete sind. Es handelt sich um zeitlich abgrenzbare Arbeiten im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung unter Einsatz von personellen und sachlichen Ressourcen.
Im Rahmen der Forschungszulage sind dabei alleine die personellen Ressourcen zzgl. der Ressourcen für Unteraufträge förderfähig. Sachaufwände werden nicht gefördert.
Folgendes könnten mögliche Leitfragen für die Beschreibung des FuE-Vorhabens sein: