Der Zeitraum für die Beantragung der Forschungszulage

Für die Beantragung der Forschungszulage gibt es eine steuerrechtlich maximale Flexibilität für Unternehmen, denn die Forschungszulage kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch auf die Forschungszulage entstanden ist, gestellt werden. Sie ist damit nicht direkt an den Jahresabschluss des Jahres gebunden, für den die Forschungszulage geltend gemacht wird. Allerdings gilt es unbedingt zu beachten, dass Unternehmen im Vorfeld eine Bescheinigung benötigen. Es wird daher empfohlen, von Beginn an die Prozesse so zu strukturieren, dass die Dokumentationspflichten erfüllt werden. Eine fehlende Dokumentation kann sich im Nachhinein als große Hürde erweisen und den Beantragungsprozess von Neuem auslösen.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.