Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt auf seiner FAQ-Seite an, dass im Antrag auf Forschungszulage mindestens die Gesamtsumme der Löhne des FuE-Personals und der relative Anteil im Rahmen der Forschungszulage zu nennen ist. Beim Jahresbruttolohn sind auch Sonderzahlungen wie Boni, Leistungszulagen, Überstundenvergütungen u. Ä. einzubeziehen. Zur Veranschaulichung stellt das BMF folgende Beispielrechnung zur Verfügung:
„Die A-GmbH führt ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach § 2 FZulG durch. Die A-GmbH hat einen zu 100 Prozent im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben arbeitenden angestellten Forscher 1 (Arbeitslohn einschl. Arbeitgeberbeiträge gemäß § 3 Nummer 62 EStG: 80 000 Euro) und einen Forscher 2, der zu 50 Prozent im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben tätig ist (Arbeitslohn einschl. Arbeitgeberbeiträge gemäß § 3 Nummer 62 EStG: 90 000 Euro). Ein Verwaltungsmitarbeiter (Arbeitslohn einschl. Arbeitgeberbeiträge gemäß § 3 Nummer 62 EStG: 35 000 Euro) organisiert daneben die Planungen und Abrechnungen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.“
Förderfähige Aufwendungen sind:
Jahresbruttoarbeitslohn von Forscher 1 | 80.000 Euro |
---|---|
Anteiliger Jahresbruttoarbeitslohn von Forscher 2 | 45.000 Euro |
Arbeitslohn des Verwaltungsmitarbeiters | 0 Euro |
Summe förderfähiger Aufwendungen | 125.000 Euro |
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)
Newsletter Anmeldung
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um weitere Informationen zur Forschungszulage sowie zu Forschung und Entwicklung zu erhalten.
Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.
Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.
Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.