Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt unter diesem Link eine Tabelle für die Dokumentation der Personalstunden zur Verfügung, die der Rechenschaftspflicht für die Forschungszulage unterliegen. Aus dem Dokument wird gut ersichtlich, was das BMF im Rahmen der Bemessungsgrundlage anerkennt. In jedem Fall haben die Unternehmen Arbeitsstunden dem bescheinigten FuE-Vorhaben zuzuordnen. Es wird von forschenden Mitarbeitenden gesprochen, also den Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer Ausbildung bzw. des akademischen Hintergrunds nach in der Lage sind, Forschung und Entwicklung durchzuführen bzw. zu leisten. Berücksichtigt werden nur die Arbeitsstunden, die unmittelbar mit FuE-Aktivitäten im Zusammenhang stehen. Diese sind zu unterscheiden von Arbeitstätigkeiten, die mittelbar (z. B. in Form von Management, Verwaltung, Logistik oder sonstigen Dienstleistungen) dem FuE-Vorhaben dienen. Das BMF verweist in der Tabelle darauf, dass diese mittelbaren Arbeiten nicht berücksichtigt werden. Dieses Muster (Download) für die Dokumentation der Arbeitsleistungen ist zwar nicht bindend, dient aber auch für den Fall, das es nicht genutzt wird als Anhaltspunkt für Unternehmen, für die Aufbereitung ihrer Aufwände im Rahmen der FuE-Vorhaben. Selbstverständlich können Unternehmen auch elektronische ZES nutzen.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)
Newsletter Anmeldung
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um weitere Informationen zur Forschungszulage sowie zu Forschung und Entwicklung zu erhalten.
Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.
Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.
Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.