Die FuE-Aufwände der Unternehmen als Fördervoraussetzung

Für die Beantragung und letztlich Bewilligung der steuerlichen FuE-Zulage ist entscheidend, dass Unternehmungen FuE, also „Forschung und Entwicklung“, betreiben und diese Tätigkeiten im Sinne der Forschungszulage nachweisen können. Unter dieser Voraussetzung können Personalkosten oder Kosten Dritter, die Auftragsforschung durchführen, berücksichtigt werden. Doch was genau ist unter „Forschung und Entwicklung“ zu verstehen?

  • Grundlagenforschung besteht aus experimenteller oder theoretischer Arbeit, mit der in erster Linie neue Erkenntnisse über die Grundlagen von Phänomenen und beobachtbaren Tatbeständen gewonnen werden sollen, ohne dass bereits eine bestimmte Anwendung oder Nutzung angestrebt wird.
  • Industrielle Forschung umfasst planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
  • Experimentelle Entwicklung richtet sich an Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Nicht unter die Kategorie „Forschung und Entwicklung“ fallen Aktivitäten, die über diese drei Kategorien hinausgehen, weil sie beispielsweise der Produkteinführung dienen. Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig! Das Konzept der experimentellen Entwicklung darf somit beispielsweise nicht mit dem der „Produktentwicklung“ verwechselt werden, welches darauf abzielt, ein neues Produkt (Ware oder Dienstleistung) auf den Markt zu bringen. Ausgeschlossen sind dementsprechend auch „Vorserienentwicklungen“, womit die nicht-experimentelle Arbeit an einem Produkt gemeint ist.

Guido Zinke

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


Newsletter Anmeldung

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um weitere Informationen zur Forschungszulage sowie zu Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

Sie möchten ein unverbindliches Angebot einholen oder haben einfach Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rufen Sie uns an:

+49 30 310078434

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

hallo@forschungszulagenrechner.de

Dr. Leo Wangler

Das Institut

Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.