Für die Beantragung und letztlich Bewilligung der steuerlichen FuE-Zulage ist entscheidend, dass Unternehmungen FuE, also „Forschung und Entwicklung“, betreiben und diese Tätigkeiten im Sinne der Forschungszulage nachweisen können. Unter dieser Voraussetzung können Personalkosten oder Kosten Dritter, die Auftragsforschung durchführen, berücksichtigt werden. Doch was genau ist unter „Forschung und Entwicklung“ zu verstehen?
Nicht unter die Kategorie „Forschung und Entwicklung“ fallen Aktivitäten, die über diese drei Kategorien hinausgehen, weil sie beispielsweise der Produkteinführung dienen. Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig! Das Konzept der experimentellen Entwicklung darf somit beispielsweise nicht mit dem der „Produktentwicklung“ verwechselt werden, welches darauf abzielt, ein neues Produkt (Ware oder Dienstleistung) auf den Markt zu bringen. Ausgeschlossen sind dementsprechend auch „Vorserienentwicklungen“, womit die nicht-experimentelle Arbeit an einem Produkt gemeint ist.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)
Die Forschungszulage ist als niederschwelliges Instrument der FuE-Förderung sehr übersichtlich gestaltet, kennzeichnend sind die folgenden Merkmale:
Im Zuge der Beantragung der Forschungszulage sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:
Diese Form der ausgabenorientierten Förderung schafft weniger Planungssicherheit als die direkte Projektförderung. Gleichzeitig ist der Zugang jedoch niederschwelliger und durch die Themenoffenheit lassen sich auch solche FuE-Vorhaben beantragen, die beispielsweise aufgrund des Themas oder der Branche in kein FuE-Fachprogramm hineinpassen.