Forschungsförderung für Start-ups

Wie hoch ist die Forschungsförderung für Start-ups?

Für Start-ups gelten keine gesonderten Regelungen. Die maximale Förderhöhe für Start-ups liegt bei 1.000.000 Euro.

Was kann ein Start-up als Bemessungsgrundlage verwenden?

Die Bemessungsgrundlage für Start-ups ist die gleiche wie für andere Unternehmen auch. Absetzbar sind Aufwände für das FuE-Personal (bis zu 4 Mio. Euro i. H. v. 25 Prozent) und anerkannte FuE-Aufwände der Auftragsforschung sind mit 15 Prozent absetzbar.

Wie kann ein Start-up andere Förderungen (EXIST, ZIM, KMU-Innovativ, etc.) zusammen mit der Forschungsförderung nutzen?

Die Forschungszulage lässt sich nur für jene FuE-Vorhaben beantragen, für die keine Förderung in anderen (öffentlichen) Programmen erfolgt. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie kann ein Start-up im Auftrag eines anderen Unternehmens forschen und von der Forschungszulage profitieren?

Die Auftragsforschung ist beim Auftraggeber absetzbar, weil dieser auch das Entwicklungsrisiko zu tragen hat. Start-ups, die selbst im Auftrag bzw. Unterauftrag forschen, können daher nicht direkt von der Forschungszulage profitieren.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Dr. Leo Wangler

Das Institut

Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.