Wie hoch ist die Forschungsförderung für Start-ups?
Für Start-ups gelten keine gesonderten Regelungen. Die maximale Förderhöhe für Start-ups liegt bei 1.000.000 Euro.
Was kann ein Start-up als Bemessungsgrundlage verwenden?
Die Bemessungsgrundlage für Start-ups ist die gleiche wie für andere Unternehmen auch. Absetzbar sind Aufwände für das FuE-Personal (bis zu 4 Mio. Euro i. H. v. 25 Prozent) und anerkannte FuE-Aufwände der Auftragsforschung sind mit 15 Prozent absetzbar.
Wie kann ein Start-up andere Förderungen (EXIST, ZIM, KMU-Innovativ, etc.) zusammen mit der Forschungsförderung nutzen?
Die Forschungszulage lässt sich nur für jene FuE-Vorhaben beantragen, für die keine Förderung in anderen (öffentlichen) Programmen erfolgt. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie kann ein Start-up, im Auftrag eines anderen Unternehmens, forschen und von der Forschungszulage profitieren?
Die Auftragsforschung ist beim Aufraggeber absetzbar, weil dieser auch das Entwicklungsrisiko zu tragen hat. Start-ups die selbst im Auftrag bzw. Unterauftrag forschen können daher nicht direkt von der Forschungszulage profitieren.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)