Pflichten bei der Beantragung der Forschungszulage

Bei Beantragung der Forschungszulage gelten Pflichten: 

  • Dokumentationspflicht: Die Personalaufwendungen im Bereich „Forschung und Entwicklung“ müssen transparent und nachvollziehbar dargelegt werden; idealerweise in Form von Tätigkeitsberichten und Stundennachweisen für einzelne Projekte und Personen.
  • Steuererklärungspflicht: Die Forschungszulage kann nur anhand von Aufwandsangaben in der Steuererklärung erfolgen. Laufende FuE-Aufwände sind entsprechend vorzufinanzieren. Dadurch kann aber auch für bereits laufende FuE-Projekte die Forschungszulage noch beantragt werden.
Guido Zinke

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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Dr. Leo Wangler

Das Institut

Hinter dem Forschungszuglagenrechner steht das Institut für Innovation und Technik (iit) aus Berlin. Wir sind das hauseigene Institut der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Als Dienstleister und Berater für Bundes- und Landesministerien sowie innovative Unternehmen sind wir seit mehr als 40 Jahren und mit über 800 Mitarbeiter:innen am Schnittpunkt von öffentlicher Förderung und Innovationen als Berater, Organisator und Partner für unsere Kunden aktiv.

Wir begleiten die Forschungszulage als Berater bereits seit mehreren Jahren und haben uns daher mit Bekanntmachung der Forschungszulage 2020 dazu entschlossen, unser Wissen im Forschungszuglagenrechner zu bündeln. Dieser soll Unternehmen helfen, einen möglichst einfachen Einstieg in dieses neue Förderinstrument zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes erhalten wir zunehmend Anfragen von Unternehmen, die bei der Beantragung der Forschungszulage Unterstützung benötigen. Daher haben wir uns entschlossen, ein entsprechendes Angebot zu entwickeln.