Wachstumschancengesetz: was sich für die Forschungszulage ändert

Mit dem “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness”, dem sogenannten Wachstumschancengesetz (22. März 2024) wurde die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet. Die Änderungen sollen die FuE-Aktivitäten von Unternehmen unterstützen und steigern. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Anpassungen am Forschungszulagengesetz (FZulG).

 

Die wichtigsten Neuerungen:  

1. Bemessungsgrundlage: 10 Mio. Euro maximal

Besonders vorteilhaft für zahlreiche oder größere Forschungsaufträge: die Bemessungsgrundlage wurde von 4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro hochgesetzt. Sie umfasst die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen. Die maximale jährliche Fördersumme liegt jetzt bei 2,5 Mio. Euro (vorher: 1 Mio Euro). 

2. Sachkosten

Kosten für “abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens”, sprich Abschreibungen auf Sachkosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, sind jetzt anrechenbar. Das erhöht die anrechenbaren Kosten maßgeblich und macht die Forschungszulage auch für besonders Kapital-investive FuE-Vorhaben attraktiv!

3. Auftragsforschung

Die Förderung der Auftragsforschung erhöht sich auf 17,5% (bisher 15%).

4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

KMU erhalten einen Bonus in Höhe von 10% Prozent der förderfähigen Kosten, also 35 % statt 25 % bezogen auf die förderfähigen Kosten.

5. Einzelunternehmer: erhöhter Stundensatz

Auch für Einzelunternehmer wird die Forschungszulage attraktiver: der förderfähige Wert geleisteter Arbeitsstunden (Eigenleistung) steigt auf 70 Euro (vorher 40 Euro.) Wie bisher können auch Eigenleistungen von Mitunternehmern gefördert werden.

 

Die verabschiedeten gesetzlichen Neuerungen zeigen, dass die Bundesregierung nachhaltig auf das Thema steuerliche Forschungsförderung setzt. Übrigens: bereits umgesetzte und bisher nicht geförderte FuE-Vorhaben der vergangenen vier Jahre sind weiterhin förderfähig. Die Förderung für das Jahr 2020 ist allerdings nur noch dieses Jahr möglich.

Dr. Leo Wangler
Dr. Leo Wangler

Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)


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