Am Anfang einer Antragsstellung auf steuerliche Forschungszulage müssen Unternehmen Projekte identifizieren, die für die Forschungszulage infrage kommen. Damit steht zunächst die Frage im Raum: Welche Vorhaben weisen Forschungs- und Entwicklungs-(FuE) Anteile auf. Hierbei ist zu klären und zu
erläutern, dass es sich bei dem Vorhaben tatsächlich um ein Forschungs- und
Entwicklungsprojekt handelt. Dazu müssen Projekte einen Neuigkeitsgrad aufweisen und der dahinterstehende Prozess (technologischen) Risiken ausgesetzt sein. Hinzu kommen die weiteren Frascati-Kriterien, die positiv beantwortet werden müssen.
Anschließend stellt sich die Frage nach den Nachweis- und Dokumentationspflichten. Hinsichtlich der Dokumentationspflichten (Stundenkontierung etc.) empfiehlt es sich, dass Unternehmen rechtzeitig relevante Strukturen zur Dokumentation schaffen, denn im Nachgang lässt sich das nur schwer implementieren. Die rechtzeitige Schaffung von Dokumentationsstrukturen ist vor allem wichtig, da Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu vier Jahre später für eine steuerliche Forschungsförderung geltend machen können. Auch dieser Punkt spricht sehr dafür, von Anfang an die unternehmensinternen Prozesse mit der Forschungszulage in Einklang zu bringen, unabhängig davon, ob die Förderung für das einzelne Vorhaben tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Dipl. Volkswirt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Innovation und Technik (iit)